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Mehr Freiheiten für App-Macher bei Links zu Angeboten
AppleApple gibt App-Entwicklern in Europa nach Einschreiten der EU-Kommission breitere Möglichkeiten, ihre Nutzer per Links zu günstigeren Angeboten zu leiten. Zugleich gibt es eine neue Gebührenstruktur dafür. Alles zu Apple auf CIO.de
Die EU-Kommission kritisierte im Juni, Apple schränke die Kommunikation der Entwickler mit den Nutzern bei externen Links zu sehr ein. So dürften sie zum Beispiel innerhalb der Apps keine Preisinformationen veröffentlichen. Das Vorgehen des Konzerns verstieß nach erster Einschätzung der Kommission gegen das Digitalgesetz DMA (Digital Markets Act). Es soll die Marktmacht der großen Plattform-Betreiber im Zaum halten.
Mit einigen App-Anbietern wie dem Musikdienst Spotify hatte Apple schon lange Streit über das Verlinken zu externen Angeboten. Hintergrund ist, dass Apple für Käufe innerhalb der Apps Abgaben von 15 oder 30 Prozent nimmt - und einige Entwickler die Nutzer zu Angeboten außerhalb der Plattform leiten wollen.
Die meisten Beschränkungen fallen weg
Mit der Veröffentlichung der nächsten Betriebssysteme für Apple-Geräte im Herbst fallen nun die meisten Beschränkungen. Die App-Macher können direkt in den Anwendungen Angebote bewerben und die Nutzer mit Weblinks sowohl zu Websites als auch zu anderen App-Plattformen leiten.
Es bleibt die Einschränkung, dass die Links nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen und Werbung benutzt werden dürfen. Auch wird Apple die Nutzer weiterhin darauf hinweisen, dass sie den App-Store-Bereich verlassen.
Neue Gebührenstruktur
Für Geschäfte, die über solche Links zu externen Angeboten abgeschlossen wurden, führt Apple gleichzeitig eine neue Gebührenstruktur ein. Dazu gehört eine Abgabe von fünf Prozent auf Zahlungen eines neuen Nutzers in den ersten zwölf Monaten. Apple sieht das als eine Art Kommission dafür, dass ein Nutzer und ein Entwickler über den App Store zusammenkamen. Deshalb gilt sie nur, wenn ein Nutzer eine App zum ersten Mal herunterlädt.
Zudem gibt es für zwölf Monate auch eine grundsätzliche Abgabe für Käufe, die über einen Link zu externen Angeboten zustande kamen. Sie kann zwischen fünf und 20 Prozent betragen. Aus Sicht von Apple spiegeln die Gebühren den Wert des App Stores als Plattform für die Entwickler wider. (dpa/rs)