Erhöhung der Minimalwerte

Nachbesserung beim "Recht auf schnelles Internet"

01.07.2024
Egal wo in Deutschland: Bürger haben überall Anspruch auf einen Internetanschluss daheim. Hierfür gibt es ein gesetzliches Mindestniveau, das zwar noch niedrig ist - aber wohl bald steigt.
Das sogenannte "Recht auf schnelles Internet" kann künftig mehr Bürgerinnen und Bürgerinnen etwas bringen als bisher.
Das sogenannte "Recht auf schnelles Internet" kann künftig mehr Bürgerinnen und Bürgerinnen etwas bringen als bisher.
Foto: Lisa-S - shutterstock.com

Derzeit müssen alle Haushalte in Deutschland an ihrem Internetzugang mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download und 1,7 Megabit im Upload bekommen können. Die meisten Haushalte können deutlich bessere Verbindungen bekommen, in entlegenen Gegenden kann es aber auch noch schlechter sein. Dort könnte der Rechtsanspruchauf Versorgung mit Telefon und Internet dazu führen, dass die Betroffenen bald eine bessere Verbindung erzwingen können.

Wie aus einem Schreiben der Bundestags-Koalitionsfraktionen aus SPD, Grünen und FDP hervorgeht, soll dieses Mindestlevel noch dieses Jahr steigen, Geplant sind 15 Megabit im Download und 5 im Upload. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Durch die Erhöhung der Minimalwerte steigt die Anzahl der Adressen, die unter diesem Internet-Minimum liegen, laut Bundesnetzagentur von 1,8 auf 2,2 Millionen. Ein Teil davon befindet sich allerdings im Radius von Mobilfunkantennen, die die Mindestvorgaben erfüllen - wie viele das sind, ist unklar. Auch mit Satelliten-Internet könnte dem Rechtsanspruch Genüge getan werden. Wichtig ist hierbei, dass es "erschwinglich" bleibt. Laut einer früheren Schätzung der Bundesnetzagentur, die sich auf die alte Minimalvorgabe bezog, galten bundesweit rund 400.000 Haushalte als unterversorgt. Nun sind es mehr.

Verbesserung macht Videokonferenzen möglich

Am Mittwoch soll der Digitalausschuss des Bundestags über die Verordnungsänderung abstimmen und damit der Bundesnetzagentur grünes Licht geben, damit diese eine Verordnung entsprechend ändert. Die neue Regel wird vermutlich ab Spätsommer oder Herbst gelten.

"Mit den steigenden Anforderungen im Internetzeitalter dürfte das Mindestniveau auch in Zukunft weiter steigen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, zum "Recht auf schnelles Internet".
"Mit den steigenden Anforderungen im Internetzeitalter dürfte das Mindestniveau auch in Zukunft weiter steigen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, zum "Recht auf schnelles Internet".
Foto: Bundesnetzagentur

Das "Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten" wird auch als "Recht auf schnelles Internet" bezeichnet, wenngleich die allermeisten Stadtbewohner die von dem Rechtsanspruch gedeckte Internetversorgung nicht als "schnell" bezeichnen würden. Wo Fernsehkabel- oder Glasfaser-Internet liegt, werden 1.000 Megabit pro Sekunde im Download angeboten. Mancherorts, wo Schneckentempo-Internet noch immer Realität ist, könnten die Minimalwerte hingegen durchaus eine Verbesserung sein.

Besonders die Verbesserung des Uploads - immerhin eine Verdreifachung der bislang geltenden Vorgabe - ist wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit könnte es für standardmäßige Videokonferenzen gerade so reichen - bei mehreren Videokonferenzen, die gleichzeitig über einen Internetanschluss geführt werden, könnte es aber hapern. Und wenn Gamer im Haushalt leben und gern online spielen, dürfte es weiterhin lange Gesichter geben.

Mindestniveau dürfte künftig weiter ansteigen

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sagte über die Bedeutung des Rechts auf eine Internet-Mindestversorgung: "Das ist wie beim Mindestlohn: Die meisten bekommen mehr, weniger darf niemand haben." Man überprüfe den Mindestanspruch regelmäßig. "Mit den steigenden Anforderungen im Internetzeitalter dürfte das Mindestniveau auch in Zukunft weiter steigen."

Mit Stirnrunzeln reagierten Verbraucherschützer. "Wir sind zwar froh, dass die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher nun einen höheren Anspruch in der Mindestversorgung bekommen", sagte Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Leider komme diese Erhöhung aber zu spät, sie sei bereits für vergangenes Jahr versprochen gewesen.

Rechtsanspruch bislang ohne große Wirkung

Das "Recht auf schnelles Internet" gibt es - mit den niedrigeren Vorgaben - schon seit 2021. So wirklich etwas gebracht hat es den Menschen in entlegenen Gegenden aber noch nichts. Erst im März dieses Jahres schritt die Bundesnetzagentur erstmals ein und verpflichtete einen Internetanbieter, einen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen. (dpa/pma)

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