Elektroschrott-Rücknahme

Online-Shops nutzen Übergangsfrist

07.12.2015
Viele Online-Händler berufen sich bei der Rücknahmepflicht für ausrangierte Elektrogeräte auf die noch laufende Übergangsfrist.

Den Mitgliedsunternehmen empfehle man derzeit noch, die Kunden mit ihren Altgeräten zu öffentlichen Entsorgungsstellen zu bitten, sagte der Präsident des Branchenverbandes BVOH, Oliver Prothmann, der Deutschen Presse-Agentur. Auch die Verbraucher hätten sich darauf offenbar eingestellt, bisher komme keine nennenswerte Zahl an Rückgabegeräten bei den Unternehmen an.

Präsident des Branchenverbandes BVOH, Oliver Prothmann: "Dass sich die Politik in solchem Ausmaß über die Belange des Onlinehandels hinwegsetzt, ist ärgerlich und schwer nachzuvollziehen."
Präsident des Branchenverbandes BVOH, Oliver Prothmann: "Dass sich die Politik in solchem Ausmaß über die Belange des Onlinehandels hinwegsetzt, ist ärgerlich und schwer nachzuvollziehen."
Foto: BVOH

Im Oktober 2015 war das neue Elektrogeräte-Gesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet Händler mit einer Lagerfläche von 400 Quadratmetern und mehr, kleinere Geräte wie Föns, Rasierapparate oder Toaster bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern kostenlos und ohne Kassenbon zurückzunehmen.

Bei Großgeräten wie Fernsehern und Kühlschränken gilt das nur, wenn der Kunde auch ein gleichwertiges Gerät kauft. Viele große Elektrohändler wie Media-Saturn nehmen den Elektroschrott ihrer Kunden aber ohnehin schon seit Jahren zurück. Für alle anderen gilt eine neunmonatige Übergangsfrist. (dpa/rw)

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