Thema Breitbandversorgung
Scheuer bezeichnet Baerbock als "Kandidatin Ahnungslos"
Scheuer sagte am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur: "Frau Baerbock läuft der Zeit hinterher und wird damit immer mehr zur Kandidatin Ahnungslos. Wir haben das Recht auf schnelles Internet im April längst mit der TKG-Novelle beschlossen. Da haben die Grünen im Bundestag aber dagegen gestimmt."
Baerbock hatte zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland eine Änderung des Grundgesetzes vorgeschlagen. "Regionale Daseinsvorsorge" solle als neue Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz aufgenommen werden, sagte sie den Funke-Zeitungen: "Wenn das Krankenhaus schließt, die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr weg- und die Internetverbindung ständig ausfällt, dann bröckelt das Vertrauen in den Staat." Die Grünen-Chefin sagte weiter: "Deshalb werden wir einen Rechtsanspruch auf eine ausreichend schnelle Breitband- und Mobilfunkversorgung einführen."
Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange (CSU) sagte: "Die Grünen sind nicht ganz auf der Höhe der Zeit." Das novellierte Telekommunikationsgesetz werde Anfang Dezember in Kraft treten.
Demnach können alle Bürger für ihre Häuser und Wohnungen ab Mitte 2022 bessere Internetverbindungen einfordern können. Die Bundesnetzagentur würde solche Beschwerden prüfen. Eine Behörde soll noch genaue Werte für Download- und Upload-Tempo sowie zur Latenz - also der Reaktionsgeschwindigkeit - festlegen. Im Download wird die Untergrenze aller Voraussicht unter 20 MBit pro Sekunde liegen, Jahr für Jahr soll das Mindestlevel aber erhöht werden. (dpa/rs)