Schutz vor Hackerangriffen
Sorge um Sicherheit von LNG-Anlagen
"Wir wissen, dass diese Anlagen risikobehaftet sind. Deswegen ist es wichtig, dass sie jetzt gegen HackerangriffeHackerangriffe geschützt werden", sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende, Konstantin von Notz, dem ZDF-Magazin "frontal". "Es ist ein Fehler, dass die LNG-Terminals bisher nicht geschützt werden", kritisierte der Außenpolitiker Roderich Kiesewetter (CDU). Die Bundesregierung sei offensichtlich "selbst überrumpelt worden von der Geschwindigkeit des Aufbaus". Alles zu Security auf CIO.de
Bund arbeitet an Kritis-Dachgesetz
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) antwortete am Dienstag während eines Besuchs in der polnischen Hauptstadt Warschau auf die Frage, wann die neuen Flüssiggasterminals als kritische Infrastruktur eingestuft und geschützt würden: "Also zunächst einmal tun meine Kollegen Innenminister das in den Bundesländern bereits, sie werden geschützt." Außerdem arbeite die Bundesregierung mit Hochdruck an einem Kritis-Dachgesetz.
Zur kritischen Infrastruktur (Kritis) zählen unter anderem Einrichtungen aus den Sektoren Energie, Verkehr, Wasser, Ernährung, Staat und Verwaltung, Gesundheit, Informationstechnik und Telekommunikation - beispielsweise Elektrizitätswerke und Bahnanlagen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Mitte Januar in Lubmin das nach der Anlage in Wilhelmshaven zweite schwimmende Terminal offiziell in Betrieb genommen, an dem Tanker mit verflüssigtem Erdgas (LNG) anlanden können.
Mit dem von Faeser angekündigten Gesetz soll ein besserer Schutz der wichtigsten Sektoren erreicht werden. Am 7. Dezember hatte das Kabinett dazu Eckpunkte beschlossen. Eine Sprecherin ihres Ministeriums teilte auf Anfrage mit: "Derzeit finden Sondierungsgespräche mit Bund und Ländern statt. Der Gesetzentwurf wird so schnell wie möglich erarbeitet."
Bevor das neue Gesetz kommt, werden aber bereits die Meldevorschriften zu Störungen der kritischen Infrastruktur erweitert. Ein entsprechender Entwurf aus dem Bundesinnenministerium schreibt nun auch den Betreibern von Flüssigerdgas-Terminals sowie den Besitzern von Landestationen für die Anbindung von Seekabeln an landgestützte Telekommunikationsnetzwerke vor, dass sie solche Vorfälle künftig dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden müssen. "Mit einem Inkrafttreten der entsprechenden Änderungsverordnung kann in Kürze gerechnet werden", hieß es aus dem Ministerium. (dpa/jm/rs)