EU-DIREKTIVE
Umsetzung verläuft schleppend
04.03.2002
Die im Sommer 2000 verabschiedete EU-Richtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr wird von den meisten EU-Staaten zu spät umgesetzt. Obwohl 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes die Direktive in allen Mitgliedstaaten greifen sollte, liegen bisher nur Deutschland, Finnland, Irland, Luxemburg und Österreich im Zeitplan. England und Frankreich wollen in diesem Sommer folgen, weitere Zeitpläne liegen nicht vor. Wichtigster Punkt in der Direktive: die Herkunftslandregelung, die den Gerichtsstand festlegt.