KI-Training mit Nutzerdaten

Verbraucherzentrale mahnt Meta ab

13.06.2024
Nach dem Willen des Meta-Konzerns sollen Nutzer von Facebook, Instagram und Threads ihre Inhalte für das Training von KI-Modellen zur Verfügung stellen. Verbraucherschützer wollen das verhindern.
Der Meta-Konzern hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Der Meta-Konzern hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Foto: Primakov - shutterstock.com

Mit einer Abmahnung gegen den Facebook-Konzern Meta will die Verbraucherzentrale NRW verhindern, dass das Internet-Unternehmen ungefragt Inhalte seiner Anwenderinnen und Anwender zum Training seiner KI-Modelle verwendet. Die europäische Konzerntochter Meta Platforms Ireland Ltd. wurde zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.

Meta hat in den vergangenen Tagen massenhaft die Nutzer von FacebookFacebook, Instagram und Threads angeschrieben, um sie über die Anpassung seiner Datenschutzerklärung zu informieren. "Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten", heißt es in der E-Mail. In dem Text werden die Anwenderinnen und Anwender auch auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen. Alles zu Facebook auf CIO.de

Die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen stören sich daran, dass die Meta-Kunden aktiv widersprechen müssen, wenn die mit dem KI-Training auf der Basis ihrer Postings nicht einverstanden sind. "Das Widerspruchsverfahren ist sehr umständlich und wenig nutzer- freundlich." Sie bemängeln zudem, dass Facebook neuerdings eine weitergehende Analyse der privaten Fotobibliothek standardmäßig vornimmt: Nutzerinnen und Nutzer der Facebook-App erhielten nun Vorschläge, welche Fotos oder Videos aus dem persönlichen Speicher sie auf der Plattform teilen könnten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen beide Änderungen - das KI-Training und die Foto-Analyse - gegen Datenschutzrechte der User.

Meta vertritt die Auffassung, dass sein Vorgehen nicht gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVODSGVO) verstößt. In der E-Mail an die Nutzer heißt es: "Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern." Alles zu DSGVO auf CIO.de

Dieser Interpretation das DatenschutzrechtesDatenschutzrechtes können sich die Verbraucherschützer nicht anschließen. "Meta macht es sich hier zu einfach", erklärte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die Verwendung privater Daten für das Training einer Künstlichen Intelligenz dürfe nicht ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer geschehen. "Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein." Nutzerinnen und Nutzer hätten in der Vergangenheit gar nicht absehen können, dass die von ihnen geposteten Informationen in Zukunft einmal für das Training von KI genutzt werden könnten. Alles zu Datenschutz auf CIO.de

Der Konzern hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Meta die Frist ungenutzt verstreichen lassen, steht den Verbraucherschützern der Klageweg offen. (dpa/rs)

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