Bundesarbeitsgericht
Verkürzte Kündigungsfrist bei Insolvenz auch in der Elternzeit
Der Insolvenzverwalter müsse bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch keine Rücksicht auf sozialversicherungsrechtliche Nachteile nehmen, die daraus für den Arbeitnehmer entstehen könnten. Für Nachteile, die sich aus der verkürzten Kündigungsfrist ergeben, sehe die Insolvenzordnung ohnehin einen Schadenersatzanspruch vor. Die Kündigungsfrist in der Insolvenz beträgt höchstens drei Monate.
Geklagt hatte eine Einkäuferin im Versandhandel, die sich zum Zeitpunkt ihrer Kündigung in der Elternzeit befand. Durch ihre Entlassung verlor sie die Möglichkeit, sich weiter beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern - in der Elternzeit ist dies möglich. Ihre Klage war zuvor bereits vor dem Landesarbeitsgericht in Nürnberg erfolglos gewesen. (dpa/rs)