Zwei Rechtsanwälte geben Antworten
Wann Echtzeitüberwachung in Deutschland möglich ist
Die Enthüllung des Überwachungsprogramms PRISM der National SecuritySecurity Agency (NSA) durch Edward Snowden hat die Diskussion über die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden sowie den Schutz von Bürgerrechten im Internet erneut entfacht. Über PRISM soll die NSA im beträchtlichen Umfang auf Benutzerdaten großer Internetkonzerne wie GoogleGoogle, MicrosoftMicrosoft und FacebookFacebook zugreifen können. Zudem soll die US-Sicherheitsbehörde in Echtzeit auf Daten von E-Mails, Messenger oder Internettelefonie Einblick erhalten haben. Alles zu Facebook auf CIO.de Alles zu Google auf CIO.de Alles zu Microsoft auf CIO.de Alles zu Security auf CIO.de
Der tatsächliche Einsatz ist unklar und wird es aufgrund der sicherheitspolitischen Bedeutung der Geheimdienste wohl auch bleiben. Die großen Internetkonzerne dementierten jedenfalls, dass die NSA direkt auf ihre ServerServer zugreifen und die gespeicherten Nutzerinformationen einsehen kann. Zudem beteuern sie, Nutzerinformationen nur im gesetzlichen Rahmen an die Sicherheitsbehörden weiterzugeben. Alles zu Server auf CIO.de
Geltendes Recht in Deutschland
Der Vorfall gibt jedoch Anlass, die Tätigkeiten der deutschen Sicherheitsbehörden zu hinterfragen. Nachdem die Einführung technischer Überwachungsmaßnahmen, wie etwa dem "Bundestrojaner" oder der Vorratsdatenspeicherung, vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wurden, lassen sich die Ermittlungsbefugnisse aus den bestehenden Gesetzen ableiten. Danach erhalten deutsche Geheimdienste und Sicherheitsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf Benutzerinformationen und die Kommunikation im Internet.
- "Überwachung ist kein exklusives US-Phänomen"
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Dem Bundesnachrichtendienst (BND) steht zur Telekommunikationsüberwachung die sogenannte "strategische Fernaufklärung" zur Verfügung. Rechtsgrundlage ist das "Artikel-10-Gesetz", welches das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unter Umständen einschränkt und durch Artikel 10 Grundgesetz gewährleistet wird. Der BND ist berechtigt, internationale Telekommunikationsbeziehungen zu überwachen und aufzuzeichnen. Dies setzt aber eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland voraus. Hierunter fallen zum Beispiel Terrorabwehr, organisierte Kriminalität und Waffenhandel.