Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen
Wer von Mobilfunkauktion oder Frequenzverlängerung profitiert
O2-Chef Markus Haas hat seine Forderung nach einer Verlängerung der aktuellen Nutzungsrechte um acht Jahre bekräftigt. "Wenn wir keine Verlängerung bekommen, haben wir keine Planungssicherheit, um die letzten Versorgungslücken schließen und alle Menschen in Deutschland mit 5G5G versorgen zu können", sagte der Vorstandsvorsitzende von Telefónica Deutschland (O2) der dpa in München. Alles zu 5G auf CIO.de
Die Qualität aller deutschen Netze würde leiden, sollte es im nächsten Jahr eine Auktion geben - es gebe zu wenig Spektrum, um es unter vier Unternehmen zu verteilen. Haas bezieht damit in einer Debatte, deren Ergebnis für die künftigen deutschen Handynetze wegweisend ist, eindeutig Stellung - positionirt sich gleichzeitig aber auch gegen den als Netzbetreiber neu hunzugekommenen Mitbewerber 1&11&1. Top-500-Firmenprofil für 1&1
Die Mobilfunker nutzen für ihre Handynetze unterschiedliche Funkbänder, deren Nutzungsrechte bisher zeitversetzt versteigert wurden. Im Jahr 2019 hatte es die bisher letzte Auktion gegeben, bei der sich die Branche zur Zahlung von 6,6 Milliarden Euro verpflichtete. Erstmals seit langer Zeit griffen nicht nur die drei etablierten Anbieter Deutsche TelekomDeutsche Telekom, O2 TelefónicaO2 Telefónica und VodafoneVodafone zu, sondern auch der Neueinsteiger 1&1. Top-500-Firmenprofil für Deutsche Telekom Top-500-Firmenprofil für Telefónica Deutschland Holding AG Top-500-Firmenprofil für Vodafone
1&1 will Zugriff auf weitere Frequenzbänder
2024 soll eigentlich die nächste Auktion stattfinden. Allerdings gibt es dann zu wenig Spektrum, als dass es gut durch vier teilbar wäre. Deshalb schlug die Bundesnetzagentur einen Verzicht vor. Dieser wäre aber schlecht für den Neueinsteiger 1&1, der für sein bisher sehr kleines Netz Zugriff auf weitere Frequenzbänder haben will. Final entscheiden will die Bundesbehörde im Frühjahr 2024.
1&1 pocht auf "eine angemessene Frequenzausstattung", wie es eine Firmensprecherin formuliert. Als man 2019 erstmals an der Auktion teilgenommen und sich zur Zahlung eines Milliardenbetrags verpflichtet habe, war in den Vergabebedingungen "der spätere Zugang zu weiteren Frequenzen fest verankert". Alles andere wäre "rechtlich angreifbar und würde einen fairen Wettbewerb vereiteln".
Bundeskartellamt unterstützt 1&1
Das Bundeskartellamt ist in der Debatte auf der Seite von 1&1. Die Wettbewerbshüter warnen in einem Anfang November veröffentlichten Positionspapier vor einer Verlängerung, da sie negative Folgen für den Wettbewerb und somit für die Verbraucher befürchten. Auch die Monopolkommission hat Sorgenfalten, sieht mangels Alternativen aber keine bessere Lösung. Sie spricht sich für eine Verlängerung um maximal drei Jahre aus, damit der Nachteil für 1&1 gering bleibt.
O2-Chef Haas weist darauf hin, dass 1&1 in diesem Jahrzehnt ohnehin keine echte Flächenversorgung anstrebe. Das Unternehmen aus Montabaur will bis Ende 2030 mit seinen Antennen mindestens 50 Prozent der deutschen Haushalte erreichen. Dort, wo 1&1 nicht selbst funkt, werden die Kunden bisher noch mit dem Netz von O2 verbunden.
Ab Sommer wird 1&1 jedoch National Roaming mit dem Netz von Vodafone nutzen - möglicherweise auch das ein Grund für das Nachtreten von Haas gegen den neuen Mitbewerber, der dann nur noch Mitbewerber und nicht mehr Kunde ist. Allerdings verpackt Hass seine Kritik hübsch: "Würden die Nutzungsrechte der drei Netzbetreiber bis Ende 2033 verlängert, wäre eine echte flächendeckende Versorgung möglich", sagt Haas. "1&1 würde über das National Roaming ebenfalls profitieren - das wäre eine Win-Win-Situation."
Bundesnetzagentur schlägt Verlängerung um fünf Jahre vor
Laut Vorschlag der Bundesnetzagentur sollen die Nutzungsrechte um fünf Jahre verlängert werden. Die etablierten Netzbetreiber müssten niedrige Gebühren zahlen und sich dazu verpflichten, in dünn besiedelten Gebieten mindestens 98 Prozent der Haushalte mit einer Downloadrate von 100 Megabit pro Sekunde erreichen. Bisher gibt es so eine speziell auf das Land zugeschnittene Regel nicht, sie würde die Situation in Dörfern und Ortschaften verbessern.
Außerdem soll jeder Netzbetreiber alle Bundesstraßen mit 100 Megabit pro Sekunde versorgen müssen - bisher gilt die Vorgabe nur für die Branche insgesamt: Wenn ein Anbieter auf einer Strecke mal kein Netz bietet, fällt das in den Auflagen nicht negativ ins Gewicht, wenn die anderen Netzbetreiber funken. Das allerdings bringt einem Kunden des einen Anbieters nichts, er hat trotzdem kein Netz. (dpa/pma)