"Nicht zuständig"

Wiener Gericht weist Sammelklage gegen Facebook zurück

01.07.2015
Der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems ist mit seiner Sammelklage gegen das soziale Netzwerk Facebook zunächst gescheitert. Das Wiener Landgericht erklärte sich für nicht zuständig.

"Das Gericht hat entschieden, dass der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt kein Verbraucher war, sondern FacebookFacebook auch beruflich genutzt hat", sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Nur ein Verbraucher hat jedoch das Recht, an einem Gericht in seiner Heimat zu klagen. Alles zu Facebook auf CIO.de

Schrems kündigte umgehend Rechtsmittel gegen den Beschluss an. Er hatte die Klage im Namen von sieben weiteren Aktivisten eingebracht. Außerdem haben weltweit 25 000 Menschen ihre Interessen an die klagende Gruppe abgetreten, ohne bereits offiziell zu den Klägern zu gehören. Facebook zeigte sich zufrieden. "Dieser Rechtsstreit war unnötig und wir sind erfreut, dass das Gericht die Klagen entschieden zurückgewiesen hat", teilte das Unternehmen mit.

Schrems wirft Facebook unter anderem ungültige Datenschutzbestimmungen, ein Ausspähen des Surfverhaltens und die Teilnahme an einem Überwachungsprogramm des US-Geheimdienstes NSA vor (PDF-Link).

"Man läuft immer Gefahr, mit großen und komplexen Verfahren einem Gericht keine besondere Freude zu machen", sagte Schrems. "Die Schlussfolgerungen des Gerichts sind aber doch teilweise sehr verwunderlich. Die Sache wird nun weiter zum OLG gehen."

Das Gericht betonte, nicht der Zeitpunkt der Anmeldung bei Facebook sei für die Definition "Verbraucher" entscheidend, sondern die Rolle des Netzwerks im Leben kurz vor der Klage. Schrems klagte bereits in mehreren Verfahren gegen Facebook und hat ein Buch namens "Kämpf um deine Daten" geschrieben. (dpa/mb)

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