Verhandlungssache Cloud Computing:

Cloud-Verträge: Da geht noch was!


 
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9. Haftung des Anbieters
Die meisten Verträge beschränken die Haftung des Anbieters auf den Gegenwert des Serviceentgelts für zwölf Monate - es sei denn, es liegt eine Rechtsverletzung hinsichtlich des Missbrauchs geistigen Eigentums vor. Laut Gartner ist dem Kunden aber zu empfehlen, eine höhere Haftungssumme auszuhandeln - zumal die Anbieter ja in der Regel eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die dafür aufkommt.
(Foto: Gradt, Fotolia.de)
 
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