Verhandlungssache Cloud Computing:

Cloud-Verträge: Da geht noch was!


 
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7. Aussetzung der Dienstleistung
Einige Cloud-Verträge sehen vor, dass der Service einseitig ausgesetzt werden kann, wenn der Kunde mehr als 30 Tage lang mit seiner Zahlung im Rückstand ist. Das schließt im Normalfall auch strittige Zahlungen ein. Damit macht sich der Kunde definitiv erpressbar. Deshalb ist es sinnvoll, solche Fälle im Vertrag auszunehmen.
(Foto: fotographic1980/Shutterstock)
 
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