Thüringer Landesarbeitsgericht: Gericht schützt private Handynummern von Arbeitnehmern

Wenn ein Arbeitgeber die Handynummer eines Beschäftigten habe, sei es für ihn möglich, den Mitarbeiter fast immer und überall zu erreichen.

Wenn ein Arbeitgeber die Handynummer eines Beschäftigten habe, sei es für ihn möglich, den Mitarbeiter fast immer und überall zu erreichen.

Foto: GaudiLab - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: Thüringer Landesarbeitsgericht: Gericht schützt private Handynummern von Arbeitnehmern