EuGH-Autoteile-Urteil: Hoffnung auf niedrigere Autoteile-Preise geplatzt

Der EUGH hat nun geurteilt, dass nach bestehendem EU-Recht die Autohersteller nicht verpflichtet seien, die Daten in elektronisch weiterzuverarbeitender Form bereitzustellen.

Der EUGH hat nun geurteilt, dass nach bestehendem EU-Recht die Autohersteller nicht verpflichtet seien, die Daten in elektronisch weiterzuverarbeitender Form bereitzustellen.

Foto: nitpicker - shutterstock.com

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