BGH-Urteil: Zustimmung zu Cookies im Internet darf nicht voreingestellt sein

Wer auf Internetseiten Cookies setzen will, braucht in jedem Fall die aktive Zustimmung des Nutzers - das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. Mail 2020.

Wer auf Internetseiten Cookies setzen will, braucht in jedem Fall die aktive Zustimmung des Nutzers - das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. Mail 2020.

Foto: nitpicker - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: BGH-Urteil: Zustimmung zu Cookies im Internet darf nicht voreingestellt sein