Öffentlicher Dienst: Feiertagszuschlag von Bundesarbeitsrichtern entschieden

Die Entscheidung der Richter gilt nur für den Tarifvertrag der Länder und ist damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, übertragbar.

Die Entscheidung der Richter gilt nur für den Tarifvertrag der Länder und ist damit nicht auf andere Bereiche, beispielsweise Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern im mobilen Einsatz, übertragbar.

Foto: Timo Nausch - shutterstock.com

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