IT-Recht
Nutzung privater E-Mails im Unternehmen
Die Mehrzahl aller Arbeitnehmer nutzt den Internetzugang im Unternehmen auch für private Zwecke. Nur wenige Unternehmen haben dafür eine Regelung oder kontrollieren die Handhabung.
Diese Situation ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus betrieblicher wie aus rechtlicher Sicht nicht zufriedenstellend.
Haftung der IT-Verantwortlichen
Für den Arbeitgeber kann die private Internet- und E-Mailnutzung durch den Arbeitnehmer Nachteile bedeuten. So beispielsweise Performance- und Produktivitätseinschränkungen durch die Übertragung großer Dateien. Zusätzlich erhöht sich das Sicherheitsrisiko durch Malware. Ist die Nutzung nicht geregelt, haften Verantwortliche wie Geschäftsführer, IT-Leiter, Administratoren bei rechtswidrigem Verhalten der Mitarbeiter im Internet gegebenenfalls persönlich, können auf Schadenersatz verklagt und mit Bußgeldern, Geld- und Freiheitsstrafen belangt werden.
Arbeitnehmer sind aufgrund fehlender Regelungen häufig verunsichert, was erlaubt ist, wofür es eine Abmahnung geben oder welches Verhalten gar zur Kündigung führen könnte. Was geschieht, wenn private E-Mails gelegentlich gelesen und versendet werden? Ist es erlaubt, in der Pause im Internet surfen?
Im Zweifelsfall wird dies vor Gericht entschieden. Damit es nicht so weit kommt, raten Unternehmens- und Rechtsberater, für die private Nutzung von Internet und E-Mails im Unternehmen, eine klare Regelung zu treffen.