IT-Recht
Nutzung privater E-Mails im Unternehmen
Verbot privater Nutzung
Rechtlich einfacher ist es, die private Nutzung von E-Mail und Internet zu verbieten. In diesem Fall muss der Arbeitgeber nicht die Anforderungen des TKG wie auch des Teledienstegesetzes (TDG) und des Teledienstedatenschutz-Gesetzes (TDDSG) erfüllen. Zu berücksichtigen sind die Grundsätze des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
In diesem Fall hat der Arbeitgeber das Recht, stichprobenartig zu prüfen, ob die Internet- oder E-Mail-Nutzung für dienstliche Zwecke erfolgt. Er muss den Arbeitnehmer aber auf mögliche Überwachungsmaßnahmen und Sanktionen hinweisen. Wie bei einem Geschäftsbrief hat der Arbeitgeber in diesem Fall das Recht auf Vorlage von E-Mails.
Um die Einhaltung des Verbotes zu kontrollieren, darf der Arbeitgeber die betreffenden personenbezogenen Daten erfassen und stichprobenartig auswerten.