Die Probleme im Public Sektor
Wie die Community Cloud funktioniert
Unsere Schwesterpublikation CIO.de berichtete Mitte Mai in dem Artikel Cloud spielt keine Rolle über die Studie "Monitoring E-Government & Verwaltungsmodernisierung Deutschland 2011". Sie hatte ergeben, dass Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung noch keine Rolle spielt. Darauf antwortet nun Horst Robertz, Manager Public Sector, VMware, Anbieter von Virtualisierungslösungen und Cloud-Infrastruktur.
Es gibt einen Hype rund um das Thema Cloud, der oftmals vernebelt, was Cloud Computing tatsächlich ist: die Kombination aus leistungsstarker Technologie und einem konzeptionellen Rahmen, in dem diese Technologie angewendet wird. Der konzeptionelle Rahmen aber ist für jedes Unternehmen und jede Institution ein anderer. Die Öffentliche Hand ist gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmungen besonders gefordert, bedürfnisspezifische Modelle zu entwickeln. Warum?
Zum einen gibt es hier relativ komplexe Rechtsfragen, die eine spezielle Form von Cloud Computing verlangen. Dürfen Behörden die Daten der Bürger auf eventuell sogar weltweit verteilten Servern durch Dritte verwalten lassen? Geben Sie damit nicht ihre gesetzlich vorgeschriebene Datenherrschaft auf? Wegen der Vertraulichkeit personenbezogener Daten muss die IT der Verwaltungen besondere Anforderungen hinsichtlich des informationellen Selbstbestimmungsrechts, des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Daten sind sehr umfassend.
Auch europäische Standards sind zu berücksichtigen, wie etwa das European Interoperability Framework. Ich sehe schon auf Basis dieser singulären Betrachtung den Ansatz einer externen Cloud, also der Verschiebung von IT-Leistungen zu einem externen Service Provider, auch langfristig als Variante mit äußerst eingeschränktem Potenzial für die Öffentliche Verwaltung. Vielmehr konzentriert sich schon jetzt der Public Sektor darauf, die Vorteile des Cloud Computing (beziehungsweise ITaaS, IT-Fabrik) in kontrollierbaren (politischen und institutionellen) Grenzen zu halten.