"Protektion von De-Mail"
Post geht gegen E-Government-Gesetz vor
Bei der EU-Kommission hat die Deutsche Post gegen das gerade vom Bundestag verabschiedete E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation mit Behörden Beschwerde eingelegt.
„Aus unserer Sicht verstößt das E-Government-Gesetz gegen geltendes EU-Recht", sagte laut dpa Harald Lemke, Bevollmächtigter für Internet und Digitale Gesellschaft der Deutschen Post. Das Gesetz protegiere die „staatlich gelenkte De-Mail" und diskriminiere „mindestens gleichwertige Verfahren" wie den E-Postbrief der Deutschen Post, wird Lemke zitiert.
Laut einem Sprecher der Deutschen Post geht das Unternehmen gegen das Gesetz aus folgenden Gründen vor:
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„Mit seinen Regelungen zur elektronischen Schriftform und zur produktorientierten Standardisierung der elektronischen Behördenpost protektioniert der Gesetzentwurf die staatlich organisierte De-Mail.
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Diese Protektion von De-Mail diskriminiert andere gleichwertige, zum Teil sogar leistungsfähigere Angebote, wie zum Beispiel den E-Postbrief, aber auch vergleichbare Angebote ausländischer Postdienstleister, die nicht nach dem nationalen De-Mail-Gesetz akkreditiert sind.
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Diese Form nationaler Protektion wiederspricht in Inhalt und Geist der Digitalen Agenda für Europa und dem Europäischen E-Government-Aktionsplan 2011-2015, die ausdrücklich einen barrierefreien Binnenmarkt für elektronische Dienstleistungen anstreben."