"Protektion von De-Mail"
Post geht gegen E-Government-Gesetz vor
Die Post kann sich eigentlich freuen, denn zur sicheren Kommunikation können Bundesbehörden demnach nun neben der De-Mail auch „sonstige sichere Verfahren" anbieten.
Denn in den zu ändernden Gesetzen wird jetzt stehen, dass eine angeordnete Schriftform auch ersetzt werden könne, „durch sonstige sichere Verfahren, die durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt werden, welche den Datenübermittler (Absender der Daten) authentifizieren und die Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes sowie die Barrierefreiheit gewährleisten; der IT-Planungsrat gibt Empfehlungen zu geeigneten Verfahren ab."
"E-Government-Gesetz diskriminiert die Deutsche Post"
Die Deutsche Post begrüße zwar diese Öffnung des E-Government-Gesetzes für andere Verfahren „als einen ersten Schritt hin zu einer produktneutralen Formulierung von Verwaltungsvorschriften". Jedoch, so ein Post-Sprecher, sei auch diese Änderung keine Abkehr von der De-Mail-Protektion und der damit verbundenen Diskriminierung anderer Verfahren, „weil andere Verfahren nur dann zugelassen sind, wenn der Bund mit Zustimmung der Bundesländer eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt." Einen Rechtsanspruch auf Zulassung gäbe es aber eben nicht.
Der Deutsche Bundestag hatte das E-Government-Gesetz („Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften") am 18. April um 22.20 Uhr in zweiter und dritter Lesung beschlossen.
Wegen der Abstimmung über die Hilfsgelder für Zypern und die Frauenquote in Aufsichtsräten wurde die Beratung über das E-Government-Gesetz nach hinten geschoben. Nun ist der Bundesrat am Zug, der voraussichtlich am 3.Mai über das Gesetz berät. Erst mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt es in Kraft.