eID und De-Mail erlaubt
3500 Regeln für Unterschriften gefunden
Die elektronische Verarbeitung war hier bislang nur mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur möglich. Die elektronische Unterschrift konnte sich aber - wie bekannt - bisher nicht durchsetzen.
Auch der der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßte das Gesetz. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung" forderte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben, es müsse noch in der Wahlperiode bis 2013 verabschiedet werden. Dies würde zu einem deutlichen Abbau der Bürokratiekosten bei den Unternehmen führen.
DIHK: Unternehmen brauchen ähnliche Regelungen
Nach Ansicht des DIHK sollte der Gesetzentwurf allerdings nachgebessert werden. Für die Unternehmen solle dasselbe gelten wie für die Bürger, sagte der DIHK-Hauptgeschäftsführer. Die Betriebe benötigten einen rechtssicheren elektronischen Firmenstempel, um auf diesem Weg verbindliche Erklärungen abgeben zu können.
Und noch etwas kritisieren die Verbandsvertreter: Nach dem aktuellen Gesetzentwurf bleibe es den Verwaltungen nach Angaben des DIHK selbst überlassen, wie sie den elektronischen Zugang ermöglichen. Da wirtschaftliches Handeln aber nicht an Länder- oder Gemeindegrenzen halt mache, sei hier ein einheitliches Vorgehen "dringend geboten".