eID und De-Mail erlaubt
3500 Regeln für Unterschriften gefunden
„Mit dem E-Government-Gesetz wird die Verwaltung im Bund fit gemacht für die digitale Gesellschaft. Vom geplanten Gesetz profitieren Bürger und Behörden. Künftig können viele Amtsgeschäfte komplett online erledigt werden", sagte Bitkom-Präsident Dieter Kempf.
Bisher, darauf verweist Bitkom sieht es in Deutschland im EU-Vergleich hier eher mau aus: Laut einer Studie der EU-Statistikbehörde Eurostat liegt Deutschland bei der Nutzung von E-Government-Angeboten derzeit noch auf Rang 9 aller EU-Mitglieder. 2011 habe sich demnach jeder zweite Deutsche auf Websites öffentlicher Stellen informiert, dort amtliche Formulare heruntergeladen oder per Mail ausgefüllte Formulare zurückgesendet. In den skandinavischen Ländern sind es bis zu drei Viertel der Bevölkerung, in den Niederlanden und Frankreich rund 60 Prozent.
Dabei, so Bitkom, würden beispielsweise Banküberweisungen mittlerweile vor allem online getätigt, der Gang zum Amt hingegen hat sich jahrzehntelang kaum verändert. Auch im Jahr 2012 müssen Antragsteller oft noch persönlich zur Behörde und dort ihre ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare auf Papier abgeben.
3500 Regeln sahen Formulare mit Unterschriftsfeld vor
Der Grund dafür und das bisherige Haupthindernis für durchgehend elektronische Verwaltungsprozesse war die in vielen Gesetzen festgeschrieben unbedingt notwendige Schriftform. Bislang mussten eben die Behörden-Formulare per Hand unterschrieben werden.
Um das zu ändern, musste der Gesetzgeber erst einmal nachschauen, in welchen Gesetzen die inzwischen antiquierte Schriftformerfordernis stand. Zu diesem Zweck durchforstete man die Gesetzestexte: Das Bundesinnenministerium hat allein im Bundesrecht rund 3500 Regelungen gezählt, die Formulare mit einem Unterschriftsfeld vorsehen.