100.000 Euro
Behörde brummt Vodafone Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung auf
Nach Erkenntnissen der Bonner Behörde haben VodafoneVodafone und beauftragte Call-Center bei Kunden oder Ex-Kunden angerufen, um sie zur Rücknahme der Kündigung beziehungsweise zur Rückkehr zu bewegen - obwohl die erforderlichen Einwilligungen der Kunden hierzu nicht vorlagen. Top-500-Firmenprofil für Vodafone
In vielen Fällen hatten die Betroffenen den Angaben zufolge sogar ausdrücklich untersagt, angerufen zu werden - entweder taten sie dies bei der Kündigung oder bei einem Werbeanruf. An dieses Nein zur Werbung hielt sich Vodafone nach Erkenntnissen der Netzagentur aber nicht - in Einzelfällen monierten betroffene Bürger bis zu 30 weitere Anrufe oder Anrufversuche.
Werbeeinwilligung muss vorliegen
Unternehmen dürfen grundsätzlich nur Bürger anrufen, deren Werbeeinwilligung sie vorliegen haben. Die Netzagentur wies darauf hin, dass ein Unternehmen auch bei externen Partnern die Regeleinhaltung kontrollieren muss.
Mit dem Bußgeld geht die Netzagentur weiter gegen unerlaubte Telefonwerbung vor - solche Missstände sieht sie vor allem im Energie-, Telekommunikations- und TV-Bereich. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig, Vodafone kann dagegen vor Gericht ziehen. (dpa/sa)