Karriereturbo Empfehlung

Ein Wort, ein gutes Wort

16.09.2014
Von Lin Freitag
Jeder vierte Arbeitnehmer verdankt seine aktuelle Position dem guten Wort eines anderen - aber wer ist überhaupt als Referenzgeber geeignet? Was sollte auf jeden Fall drinstehen? Und muss die Referenz immer schriftlich vorliegen?

Ein gutes Wort im Job ist kostbar: Laut einer aktuellen Studie des Karrierenetzwerkes LinkedInLinkedIn sind mehr als ein Viertel der deutschen Arbeitnehmer aufgrund einer Empfehlung an ihren aktuellen Job gekommen. Besonders beliebte Referenzgeber waren dabei Vorgesetzte und Kollegen sowie Kontakte aus Studium oder Ausbildung: Bei rund 20 Prozent hat jemand aus dem Unternehmensumfeld zur Karriere beigetragen, bei knapp 15 Prozent war es jemand von der Uni oder aus der Ausbildung. Alles zu LinkedIn auf CIO.de

Doch die Umfrage ergab auch: 70 Prozent der Arbeitnehmer setzen dieses Karriereinstrument nicht gezielt ein. Und das, obwohl Personaler immer häufiger Empfehlungsschreiben von den Bewerbern anfordern. Laut der Befragung des Karrierenetzes wurde bei gut jedem Zehnten der Arbeitnehmer schon einmal eine Referenz verlangt. Eine Folge des globalisierten Arbeitsmarktes - was in Deutschland noch recht neu, ist in den USA und Großbritannien die Regel.

Dort ist das Empfehlungsschreiben weit verbreitet, und zwar aus gutem Grund. Es gibt der häufig formalen Bewerbung eine besondere Note, Personaler bekommen so ein besseres Bild über die persönlichen wie auch fachlichen Qualitäten des Bewerbers.

Empfehlungen als Karriereturbo

Doch wer ist überhaupt als Referenzgeber geeignet? Sollte es dabei eher um persönliche oder fachliche Kompetenzen gehen? Und muss ein Empfehlungsschreiben immer schriftlich erfolgen? Wir haben die wichtigsten Antworten zum Thema zusammengefasst.

Grundsätzlich gilt: Greifen Sie auf Kontakte aus dem beruflichen Umfeld zurück und nicht auf Freunde oder Verwandte. Referenzgeber sollten mindestens eine Hierarchiestufe über Ihnen stehen, wie zum Beispiel der ehemalige Chef oder Abteilungsleiter. Entscheidend ist die Reputation des Referenzgeber - und ob er sich fundiert zu Person und Arbeitsweise äußern kann.

Bei Berufseinsteigern kommen Chefs oder Abteilungsleiter meist noch nicht in Frage - doch gerade für sie kann eine Empfehlung Gold wert sein. Denn ein frischgebackener Absolvent hat meist noch nicht allzu viele Zeugnisse oder einen langen Lebenslauf. Wer sich auf seine erste Stelle bewirbt, kann Referenzschreiben bei seinem Professor, ehemaligen Ausbildungsleiter oder einer Führungskraft aus dem Praktikum anfragen.

Muss ein Empfehlungsschreiben immer schriftlich sein?

Nein, das ist abhängig von der Situation. Laut LinkedIn-Studie fügen zwar fast 20 Prozent der befragten Arbeitnehmer ihren Bewerbungen ein Empfehlungsschreiben bei, aber es geht auch anders. Zum Beispiel indem, Sie nur die Kontaktdaten des Referenzgebers in die Bewerbung schreiben. Viele Personaler schätzen das persönliche Gespräch mit dem ehemaligen Chef oder Professor - denn so bekommen sie häufig ein besseres Bild, schließlich haben sie so die Möglichkeit, gezielt Fragen zu stellen. Wichtig: Informieren Sie den Referenzgeber unbedingt bevor Sie die Kontaktdaten weitergeben, nicht das ihn der Anruf überrascht.

Was sollte auf jeden Fall in einem Referenzschreiben stehen?

Eine Referenz wird im Gegensatz zum Arbeitszeugnis in der Ich-Form verfasst. Wichtig ist, dass darin sowohl die fachlichen als auch die persönlichen Fähigkeiten des Bewerbers beschrieben werden. Eine Empfehlung sollte zwar grundsätzlich positiv sein, aber es kommt auf das richtige Maß an.

Stimmt der Referenzschreiber Lobeshymnen auf den Bewerber an, kann das mehr Misstrauen als Begeisterung bei den Personaler wecken. Auch der absolute Super-Arbeitnehmer kommt nicht gut an - Referenzgeber sollten sich lieber auf einige wenige gute Eigenschaften reduzieren und diese mit Beispielen belegen, als ein völlig überzeichnetes Bild des Alleskönners zu liefern. Bei den Formalien ist zu beachten, dass das Schreiben nicht länger als eine DIN A4-Seite sein sollte und der Bewerber seinen Unterlagen nicht mehr als drei Referenzen beifügt.

(Quelle: Wirtschaftswoche)

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