Gebührenstaffel
Elektronischer Personalausweis teurer als geplant
Das Ministerium tröstet: Oberstes Ziel sei es, ein sicheres und dauerhaft funktionsfähiges Dokument kostendeckend zu produzieren und auszugeben. „Auch mit den geänderten Gebührentatbeständen bewegt sich der neue Personalausweis weiter im Mittelfeld bei den Kosten für vergleichbare Dokumente in anderen europäischen Staaten."
Neuer Personalausweis ist preislich im Mittelfeld in Europa
Weiter heißt es: Nach Ausstellung ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat sechs Jahre (Personen bis 24 Jahre) bzw. zehn Jahre (Person über 24 Jahre) gültig. Die Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis ab dem 1. November 2010:
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010:
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Antragstellende Person ab 24 Jahren: 28,80 Euro
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Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro
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Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige/Gebührenreduzierung oder -befreiung durch die Länder möglich
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Vorläufiger Personalausweis: zehn Euro
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Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei
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Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: sechs Euro
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Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
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Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): sechs Euro
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Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
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Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
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Entsperren der Online-Ausweisfunktion: sechs Euro
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Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter