Sozialgericht Düsseldorf

Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall

08.03.2020
Wenn der Ersatzakku einer E-Zigarette wegen eines Dienstschlüssels in der Hosentasche explodiert, ist dies kein Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht in Düsseldorf entschieden, das den ungewöhnlichen Fall vorgelegt bekommen hatte (Az. S 6 U 491/16).
Das Sozialgericht Düsseldorf hat sich mit einem kuriosen Fall im Zusammenhang mit einer E-Zigarette beschäftigt.
Das Sozialgericht Düsseldorf hat sich mit einem kuriosen Fall im Zusammenhang mit einer E-Zigarette beschäftigt.
Foto: Frank Eckgold - shutterstock.com

Eine Wuppertalerin (27) hatte geklagt, weil die Berufsgenossenschaft die Akku-Explosion nicht als Arbeitsunfall anerkennen wollte. Die Frau hatte beim Müllwegbringen in ihrer Firma Ersatzakku und Dienstschlüssel in eine Tasche gesteckt. "Der Kontakt zwischen dem Akku und dem metallischen Dienstschlüssel führte dabei zu einem Kurzschluss. Der Akku erhitzte sich stark, explodierte und entzündete die Hose der Klägerin", so das Gericht.

Die zuständige Kammer lehnte die Klage der Frau ab, da das Mitführen des Dienstschlüssels zwar mitursächlich für den Brand gewesen sei - von dem Dienstschlüssel selbst sei jedoch keine Gefahr ausgegangen. Dieser habe sich ja nicht entzünden können. Entscheidend für die Brandgefahr sei allein der E-Zigaretten-Akku gewesen. Und dass die Frau den in der Tasche hatte, sei "nicht betrieblich veranlasst gewesen". Wie das Sozialgericht am Freitag mitteilte, fiel das Urteil bereits im vergangenen Oktober und ist inzwischen rechtskräftig. (dpa/rs)

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