Wettbewerb am Mobilfunkmarkt
Gutachten ist Ballast für Freenet
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Dienstag in Bonn ein Gutachten, demzufolge es einen wirksamen Wettbewerb am Markt gibt. Hätte sich das Gegenteil herausgestellt, wäre das ein starkes Argument für eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung gewesen. Bei so einer Verpflichtung müssten die Netzbetreiber Kapazitäten an die kleinen Unternehmen vermieten, die kein eigenes Netz haben und relativ billige Tarife anbieten. Aus Sicht von Verbraucherschützern sind solche Unternehmen wichtig für den Wettbewerb.
Die Bundesnetzagentur will im Frühjahr festlegen, wie wichtige Handynetz-Frequenzen künftig genutzt werden dürfen. Zuletzt hatte sie vorgeschlagen, die jetzigen Nutzungsrechte zu verlängern - das wäre Rückenwind für die Netzbetreiber Deutsche TelekomDeutsche Telekom, VodafoneVodafone und Telefónica DeutschlandTelefónica Deutschland (O2). Gewissermaßen in einem Nebenstrang dieses wegweisenden Regelwerks wird die Frage der Diensteanbieterverpflichtung geklärt. FreenetFreenet und andere Unternehmen pochen auf so eine Vorschrift, damit sie einen angemessenen Zugriff auf den Technologiestandard 5G bekommen. Top-500-Firmenprofil für Deutsche Telekom Top-500-Firmenprofil für Freenet Top-500-Firmenprofil für Telefónica Deutschland Holding AG Top-500-Firmenprofil für Vodafone
Wenig Argumente für Diensteanbieterverpflichtung
Das Gutachten macht nun aber wenig Hoffnung darauf, dass die Bundesnetzagentur so eine Vorschrift erlässt und damit den kleinen Konkurrenten den Rücken stärkt. Die Regulierungsbehörde ist zwar nicht gebunden an das Ergebnis der Ausarbeitung von den Beratungsunternehmen WIK und EY. Allerdings stellte Behördenchef Klaus Müller klar, die Ergebnisse des Gutachtens bei der anstehenden Entscheidung im Frequenzverfahren zu berücksichtigen. Zugleich betonte er, dass die Wettbewerbsförderung ein wichtiges Ziel der Frequenzregulierung sei.
Nach der Publikation des Gutachtens und der Bewertung durch Müller erscheint eine vollumfängliche Diensteanbieterverpflichtung sehr unwahrscheinlich. Denkbar bleibt zumindest eine leichte Verschärfung bestehender Regeln, damit die kleinen Telekommunikationsfirmen nicht ganz im Regen stehengelassen werden. (dpa/rs)