Handyvertrag kündigen mit Mustervorlage
Handy-Vertrag kündigen bei Telekom, O2, Vodafone und Co.
Handyvertrag richtig kündigen
Ihren Vertrag beim Mobilfunkanbieter zu kündigen, ist in den meisten Fällen unkompliziert. Wenn Sie die nachfolgenden Punkte beachten.
Kündigungsfrist: Wie bei allen Verträgen, gilt es auch beim Handyvertrag die Kündigungsfrist einzuhalten. Üblich sind 3 Monate zum Vertragslaufzeitende bei einem 24-Monatsvertrag. Spätestens 3 Monate vor Ablauf der 2 Jahre, muss Ihre Kündigung beim Provider eingegangen sein, sonst verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel um weitere 12 oder 24 Monate.
Schicken Sie Ihre Kündigung rechtzeitig ab. Es gilt meistens nicht der Tag, an dem Sie die Kündigung abschicken, sondern der Tag, an dem sie dem Anbieter vorliegt.
Sterbefall: Im Normalfall können Sie erst zum Vertragslaufzeitende kündigen. Es gibt aber Ausnahmen wie den Todesfall. Hier kann in der Regel sofort gekündigt werden, die Stilllegung erfolgt üblicherweise schon nach wenigen Tagen. Es reicht, eine Kopie der Sterbeurkunde anzufügen. Weitere Ausnahmen oder Sonderregelungen erfragen Sie bei Ihrem jeweiligen Anbieter.
Mitteilung der Kündigung: Die Kündigung des Handyvertrags kann je nach Anbieter per Telefon, Email, Fax oder klassisch per Post erfolgen. Auch im Kundenbereich von Base, O2 oder 1&1 können Sie Ihren Vertrag kündigen. Wobei wir Ihnen empfehlen, das Kündigungsschreiben schriftlich an Ihren Provider zu schicken. Im Zweifelsfall haben Sie so einen Nachweis Schwarz auf Weiß. Schicken Sie Ihr Schreiben per Post, dann am besten als Einschreiben.
Bei 1&1 beispielsweise können Sie Ihre Kündigung auch im Kundenbereich durchführen, müssen dann aber noch zum Telefon greifen und einem 1&1-Mitarbeiter die Kündigung bestätigen. Er wird versuchen, Sie als Kunden zu halten - bleiben Sie standhaft, wenn Sie unbedingt kündigen möchten.
Rufnummer mitnehmen: Beim Anbieter-Wechsel können Sie Ihre bestehende Handynummer zum neuen Provider mitnehmen (MNP Mobile Number Portability). Der Mobilfunkanbieter ist gesetzlich zu verpflichtet, Ihre Rufnummer jederzeit auch ohne Beendigung der laufenden Vertrags zu übertragen. Haben Sie Ihren Handyvertrag bereits gekündigt, können Sie noch bis zu 30 Tage danach die Portierung zum neuen Anbieter beauftragen. Dazu reicht eine schriftliche Erklärung.
Bei der Rufnummermitnahme fallen Gebühren von maximal 30,72 Euro an. Die meisten Anbieter gewähren allerdings eine Gutschrift von bis zu 25 Euro, wenn Sie Ihre Handynummer portieren. Sie deckt ganz oder zum größten Teil die Portierungskosten.
Um die Rufnummer zu übertragen, müssen die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen. Abgefragt werden Telefonnummer, Name und Ihr Geburtsdatum.
Inhalt der Kündigung
Die Kündigung Ihres Handyvertrags muss alle wichtigen Daten enthalten. Dazu gehören Name und Anschrift, Rufnummer und gegebenenfalls Kundennummer sowie der Zeitpunkt, zu dem Sie den Vertrag beenden möchten - üblicherweise das Vertragslaufzeitende. Zudem fordern Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung inklusive Datum des Vertragsende ein. Diese kommt je nach Anbieter nicht zwingend per Post, teilweise nur per SMS oder Email. (PC-Welt)