Branche hält das Gesetz für realitätsfern
Kritik: Neuer Hackerparagraf kriminalisiert Informatiker
Chapman treibt der Gedanke um, dass die Bundestagsabgeordneten die positiven Möglichkeiten von Hackertools, beispielsweise zur IT-Sicherheitsprüfung in Unternehmen, nicht berücksichtigen.
Ein weiterer Aspekt ist die geografische Begrenzung: "Was passiert, wenn ein Hacker außerhalb der Europäischen Union eine deutsche Website angreift? In dem Fall ist das Gesetz ein zahnloser Tiger, da es nur von Mitgliedern der EU umgesetzt werden soll", erklärt der Experte.
Auch Abgeordnete des Bundesrats haben bereits im Vorfeld Kritik geübt. Sie äußern offen die Befürchtung, dass die aktuelle Ausgestaltung des § 202c StGB-E beim gutwilligen Umgang mit allgemeinen Programmier-Tools oder "Hacker-Tools" zur Sicherheitsüberprüfung von IT-Systemen die Unternehmen nicht ausreichend vor einer ungewollten Kriminalisierung schützt.
Ins selbe Horn bläst die Gesellschaft für Informatik (GI). Kern des Problems: Programme und Tools werden im verschärften Paragrafen nicht nach ihrer Einsatzart, sondern nach ihrem Aufbau definiert. Bestraft werden könnten somit auch Anwendungen zur Aufdeckung von Sicherheitslücken in Organisationen oder wissenschaftlicher Gedankenaustausch.