OLG Schleswig
Mediamarkt scheitert mit Klage gegen Ex-Deutschlandchef
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig wies die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe am Dienstag zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Es stehe nicht hinreichend fest, dass der ehemalige Geschäftsführer von Media Markt DeutschlandMedia Markt Deutschland, Michael Rook, an Schmiergeldzahlungen beteiligt gewesen war, entschied der 3. Zivilsenat des OLG. Die Revision wurde nicht zugelassen. Top-500-Firmenprofil für Media-Saturn-Holding GmbH
Der Konzern hatte Rook die Annahme von Bestechungsgeldern vorgeworfen. Media Saturn stützte seinen Vorwurf auf die Erkenntnisse der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg. Diese hatte unter anderem Rook 2012 wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Rook hat stets seine Unschuld beteuert. Er will zur vollständigen Rehabilitation auch eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens erreichen.
Das für das Zivilverfahren zuständige Landgericht Itzehoe hat an insgesamt 16 Verhandlungstagen die Parteien angehört und eine Vielzahl von Zeugen vernommen. Es hat sodann die Klage von Media Saturn abgewiesen, weil nach dem Ergebnis seiner Beweisaufnahme nicht mit hinreichender Sicherheit feststehe, dass der Beklagte an der Schmiergeldabrede und deren Umsetzung beteiligt gewesen sei. Gegen diese Urteil richtete sich die Berufung. Nach Auffassung der Schleswiger Richter hat das Landgericht Itzehoe seine Entscheidung fehlerfrei begründet. Die Berufung habe deshalb keinen Erfolg haben können. (dpa/mz)