Beschwerde von Datenschützern

Meta will Nutzerdaten für KI-Training verwenden

06.06.2024
Der Meta-Konzern, zu dem Facebook und Instagram gehören, will seine KI-Modelle künftig mit Nutzer-Beiträgen trainieren. Doch Datenschützern geht das zu weit.
Es geht um die persönlichen Daten von etwa vier Milliarden Menschen.
Es geht um die persönlichen Daten von etwa vier Milliarden Menschen.
Foto: metamorworks - shutterstock.com

Die europäische Datenschutz-Organisation Noyb will den Facebook-Konzern Meta juristisch dazu zwingen, seine Anwenderinnen und Anwender zuerst um Erlaubnis zu fragen, bevor KI-ModelleKI-Modelle mit den Postings europäischer Nutzer trainiert werden. Der Verein hat Beschwerden in elf europäischen Ländern eingereicht und fordert die Behörden auf, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten, um diese Nutzung sofort zu stoppen. Alles zu Künstliche Intelligenz auf CIO.de

Meta schreibt in diesen Tagen massenhaft die Nutzer von FacebookFacebook, Instagram und Threads an, um sie über die Anpassung seiner Datenschutzerklärung zu informieren. "Wir aktualisieren unsere DatenschutzrichtlinieDatenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten", heißt es in der E-Mail. In dem Text werden die Anwenderinnen und Anwender auch auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen. Alles zu Datenschutz auf CIO.de Alles zu Facebook auf CIO.de

Verstoß gegen die DSGVO?

Nach Einschätzung der Datenschutzaktivisten von Noyb verstößt Meta gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVODSGVO), selbst wenn persönliche Chat-Nachrichten von der KI-Nutzung ausgeklammert werden. Statt nur eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen, hätte Meta nach geltendem Recht vor einer KI-Nutzung nach einer aktiven Zustimmung der Nutzer fragen müssen, erklärte die von Datenschutzaktivist Max Schrems in Leben gerufene Gruppierung. Daher habe man Beschwerden in Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Polen und Spanien eingereicht. Alles zu DSGVO auf CIO.de

Im Wettlauf um die leistungsstärksten KI-Systeme gegen Konkurrenten wie OpenAI, Google und Microsoft entwickelt der Konzern an einer eigenen "Meta AI", die Texte und Bilder erzeugen können soll. Um dem System eigene Sprachkenntnisse beizubringen, wird die Software mit vielen Texten von menschlichen Nutzern trainiert. Im konkreten Fall handelt es sich um Einträge auf Facebook, Instagram. Ähnlich funktioniert das mit Fotos und anderen Bildern.

Bei Meta ist von "Beiträgen, Fotos und deren Bildunterschriften sowie Nachrichten, die du an eine KI sendest" die Rede. Die deutsche Verbraucherzentrale interpretiert das so, dass auch ein Beitrag, den man bei Facebook nur für Freunde oder bestimmte Menschen sichtbar gepostet hat, für das KI-Training benutzt werden kann. Nur private Nachrichten an Freunde, etwa im Messenger, sollen nicht verwendet werden.

Persönliche Daten von etwa vier Milliarden Menschen

Noyb bemängelt, es bleibe unklar, zu welchem Zweck die KI-Technologie verwendet werden soll. Das widerspreche klar den Anforderungen der DSGVO. "Metas Datenschutzrichtlinie würde theoretisch jeden beliebigen Verwendungszweck erlauben. All das ist äußert besorgniserregend, weil es um die persönlichen Daten von etwa vier Milliarden Menschen geht." Meta vertritt die Auffassung, dass sein Vorgehen nicht gegen die DSGVO verstößt. In der E-Mail an die Nutzer heißt es: "Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern."

Der Wiener Jurist Schrems hatte dem Facebook-Konzern Meta bereits in zwei Klagen das Fürchten gelehrt - und dabei zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt. (dpa/rs)

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