Birthmarks sollen Täter überführen

Neue Methode zum Nachweis von Software-Diebstahl

31.08.2007
Von Alexander Galdy
Eine neue Methode zum Nachweis von Software-Diebstahl haben Forscher der Universität Saarland entwickelt. Sie verschafft Herstellern von Software bessere Chancen vor Gericht, so die Entwickler. Geburtsmerkmale einer Software sollen ähnlich wie der menschliche Fingerabdruck die Täter überführen.

Die Entwicklung von Software ist teuer. Groß ist deshalb die Verführung, fremde Lösungen illegal in eigene Programme einzubauen. Das spart Zeit und geht mit dem richtigen Know-how relativ simpel.

Moderne Software setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen. Das macht sie anfällig für Diebstahl. Lösungen oder nur Teile davon können leicht von einem Programmierer in die eigene Software eingefügt werden. Dagegen ist der Nachweis einer solchen Urheberrechtsverletzung vor Gericht äußerst schwierig.

Unter Verdacht

Dass soll sich jetzt ändern. Das Verfahren, das der Informatiker David Schuler am Lehrstuhl für Software-Technik der Uni Saarland entwickelt hat, soll Herstellern helfen, Eigentumsverletzungen gerichtlich geltend zu machen.

Vermutet ein Hersteller bei sich einen Diebstahl, lässt er seine und die unter Verdacht stehende fremde Software mit Schulers Werkzeug API Birthmark ausführen. Als Ergebnis kann er sehen, ob die beiden Programme übereinstimmen. Fällt die Übereinstimmung hoch aus, ist das ein Indiz für einen Diebstahl. Weitere Untersuchungen sind somit gerechtfertigt.

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