Gutachten befürchtet Schaden für Mittelstand und Open-Source-Bewegung

Neustart für EU-Software-Patent-Richtlinie

18.02.2005
Von Dorothea Friedrich

Die grundsätzliche Frage, ob Software mit dem Urheberrecht besser geschützt wäre als mit Patentierung, beantwortet Paulsson nicht eindeutig. In Deutschland gilt, dass Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentfähig sind. Ihre Erfinder können sich auf den Schutz geistigen Eigentums nach dem Urheberrechtsgesetz berufen. Und somit auch Lizenzgebühren verlangen.

Bundestag ist gegen Software-Patente

Ebenfalls am Donnerstag hat der Bundestag einstimmig einen interfraktionellen Antrag gegen Software-Patente verabschiedet. Danach soll die Technikdefinition des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig auch als Maßstab für europäisches Recht gelten. Damit ist auch das Bundesjustizministerium unter Zugzwang geraten. Hatte es doch noch im Mai vergangenen Jahres den EU-Entwurf befürwortet.

Welche Auswirkungen eine nicht verabschiedete EU-Richtlinie haben kann, zeigte sich vor gut eineinhalb Jahren in München. Dort war die geplante Migration der städtischen IT auf Linux wegen der Furcht vor Rechtsstreitigkeiten vorübergehend gestoppt worden.

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