Die Tücken des ByoD-Trends
Wann Mitarbeiter für Datenverlust haften
Christoph Lixenfeld, seit 25 Jahren Journalist und Autor, vorher hat er Publizistik, Romanistik, Politikwissenschaft und Geschichte studiert.
1994 gründete er mit drei Kollegen das Journalistenbüro druckreif in Hamburg, schrieb seitdem für die Süddeutsche Zeitung, den Spiegel, Focus, den Tagesspiegel, das Handelsblatt, die Wirtschaftswoche und viele andere.
Außerdem macht er Hörfunk, vor allem für DeutschlandRadio, und produziert TV-Beiträge, zum Beispiel für die ARD-Magazine Panorama und PlusMinus.
Inhaltlich geht es in seiner Arbeit häufig um die Themen Wirtschaft und IT, aber nicht nur. So beschäftigt er sich seit mehr als 15 Jahren auch mit unseren Sozialsystemen. 2008 erschien im Econ-Verlag sein Buch "Niemand muss ins Heim".
Christoph Lixenfeld schreibt aber nicht nur, sondern er setzt auch journalistische Produkte ganzheitlich um. Im Rahmen einer Kooperation zwischen Süddeutscher Zeitung und Computerwoche produzierte er so komplette Zeitungsbeilagen zu den Themen Internet und Web Economy inklusive Konzept, Themenplan, Autorenbriefing und Redaktion.
Der Admin liest mit
Haftungsfragen sollten die Beteiligten also unbedingt vorher besprechen. Außerdem muss sich der Mitarbeiter Gedanken darüber machen, welchen Teil seines Privatlebens er auf dem Smartphone abbildet. Denn bei vorgeschriebenen Backups werden unter Umständen die privaten Daten mitgespeichert - und liegen dann dem Arbeitgeber vor.
Rechtlich interessant ist auch der umgekehrte Fall: Macht der Arbeitnehmer privat ein Backup der Daten, beispielsweise auf dem heimischen PC, landen dann auch Firmendaten dort? Ist der Arbeitgeber damit einverstanden? Auch hierüber sollte man sich im Vorfeld einigen.
Eine weitere Gefahr: Weil Sicherheitsverantwortliche verhindern wollen, dass Daten in die falschen Hände gelangen, nutzen sie zum Teil Programme zum Fern-Sperren und Fern-Löschen von Daten auf verlorengegangenen Geräten. Läuft es schlecht, sind dann private Fotos und Kontakte auch verschwunden.
Die Frage ist auch, was im Falle einer Kündigung mit dem Gerät und seinen Inhalten geschieht? Sind die Daten überhaupt noch voneinander zu trennen, Adressen zum Beispiel? Und wenn ja, wer führt diese Trennung durch?
Die möglichen Konflikte machen deutlich, dass BOYD ohne detaillierte Absprachen erhebliche Risiken birgt, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber . - Holger P. und seine Firma hatten übrigens Glück im Unglück. Sein Smartphone war nach dem feuchtfröhlichen Abend aus der Tasche und in einen Spalt zwischen Sitz und Autotür des Taxis gerutscht, wo der Taxifahrer es zwei Tage später beim Reinigen seines Fahrzeugs fand. Unversehrt und unausgelesen.