Neue Funktionalitäten im Corebanking-System nötig
SEPA-Lastschrift noch vor Jahresende
Seit Ende Januar vorigen Jahres gibt es die SEPA-Überweisung. Wie der Europäische Zahlungsverkehrsrat EPC jetzt meldet, ist der Start der SEPA-Lastschrift für den kommenden November geplant.
Deren Zweck ist ehrgeizig: Innerhalb der Eurozone sollen Geldgeschäfte genauso schnell und sicher ablaufen wie innerhalb eines einzelnen Staates. Ob in Finnland oder auf Malta - Kontoinhaber sollen bargeldlose Transaktionen genauso ausführen können, wie sie es von zu Hause aus gewohnt sind.
Wie die Bundesbank mitteilt, wird die Basisversion der SEPA-Lastschrift (Core Direct Debit) einige vom deutschen Einzugsermächtigungs-Lastschriftverfahren bekannte Elemente enthalten. So erteilt der Zahlungspflichtige - wie heute in Deutschland - dem Gläubiger ein so genanntes Mandat. Außerdem wird ihm ein Widerspruchsrecht eingeräumt.
Allerdings werden sich auch einige Neuerungen ergeben, wie etwa fest definierte Vorlauffristen für die Vorlage der Lastschrift bei der Zahlstelle. So müssen bei erstmaligem Einzug die Lastschriften fünf Tage, bei weiteren Einzügen zwei Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen. Darüber hinaus hat der EPC eine Variante des Lastschriftverfahrens (B2B Direct Debit) erarbeitet, die die Bedürfnisse von Geschäftskunden stärker berücksichtigen soll und dem heutigen Abbuchungsverfahren ähnelt.