EU-Datenschutzreform 2016: Die wichtigsten Änderungen
8/14
Grenzübergreifend
Privatanwender dürfen jeden Fall von Datenmissbrauch an ihre nationale Aufsichtsbehörde melden - selbst dann, wenn die betroffenen Daten im Ausland verarbeitet wurden. (Foto: Mikhail Starodubov - shutterstock.com)