Industrie 4.0 - auch eine Frage des Rechts:

Industrie 4.0 - auch eine Frage des Rechts


 
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5. Wer haftet in vernetzten Wertschöpfungsketten?
Wenn M2M der Schlüssel für vernetzte Wertschöpfungsprozesse ist, rückt automatisch auch die Frage der Haftung für mögliche Fehler und Ausfälle in den Vordergrund. Man wird zwischen der Haftung für fehlerhafte Datenquellen und Datenerzeugung einerseits und Fehlern in der Datenübermittlung andererseits unterscheiden müssen.
(Foto: Willyam Bradberry, Shutterstock.com)