Liebesknigge für IT-Profis


 
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Die Angebaggerte ist im Recht,...
... sollte aber alle Avancen verbal und körpersprachlich ablehnen. Hört die Anmache nicht auf, kann man den direkten Vorgesetzten oder den Betriebsrat einschalten. Für schwerwiegende sexuelle Übergriffe wie Busengrapschen ist die strafrechtliche Verfolgung vorgesehen. Der Täter muss damit rechnen, dass sein Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Schon bei mittelschweren Fällen ("Ich würde gern mit Ihnen morgen frühstücken...") drohen neben Strafanzeige und Kündigung die Abmahnung und die Versetzung.
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