1. Datenspeicherung in der EU
Der Cloud-Anbieter muss preisgeben, an welchen Orten er Daten und Anwendungen speichert und verarbeitet. Es sollten ausschließlich Standorte in der EU, besser noch in Deutschland, akzeptiert werden. Wenn weitere Subunternehmer beteiligt sind, müssen diese benannt werden.
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