Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigen
Hierbei geht es weniger um eine Empfehlung als vielmehr um eine Pflicht: Bei der Formulierung einer Stellenanzeige muss das AGG, auch Antidiskriminierungsgesetz, eingehalten werden! Personenbezogene Merkmale wie beispielsweise Alter, Geschlecht und Herkunft dürfen bei der Profilbeschreibung keine Rolle spielen. Das erfordert möglichst neutrale Formulierungen - und auch den Verzicht auf indirekte Einschränkungen wie beispielsweise den Wunsch nach einer spezifischen Muttersprache.
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