Digitale Gesellschaft: WLAN-Gesetz verhindert offene Funknetze

Betreiber von Drahtlosnetzen, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen möchten, werden verpflichtet, ihre Netze gegen unberechtigte Zugriffe zu sichern.

Betreiber von Drahtlosnetzen, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen möchten, werden verpflichtet, ihre Netze gegen unberechtigte Zugriffe zu sichern.

Foto: Shutter M - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: Digitale Gesellschaft: WLAN-Gesetz verhindert offene Funknetze