Digitale Gesellschaft
WLAN-Gesetz verhindert offene Funknetze
"Der Kabinettsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verspielt digitale Chancen zugunsten einer kruden Sicherheitsesoterik", kritisierte Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft. Die vorgesehenen Bedingungen für die Haftungsfreistellung verstießen gegen das Europarecht und verhinderten faktisch den Betrieb offener Funknetze. "Hier muss das Parlament dringend nachbessern, damit wir endlich Anschluss an den international längst üblichen Standard finden."
Der Kabinettsentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes wird am späten Donnerstagabend im Bundestag in erster Lesung beraten. In dem Gesetzesentwurf werden die Betreiber von Drahtlosnetzen, die ihr WLANWLAN für die Allgemeinheit öffnen möchten, verpflichtet, ihre Netze gegen unberechtigte Zugriffe zu sichern. Außerdem müssen die Nutzer eine Erklärung abgeben, dass sie den Hotspot nicht für Rechtsverstöße nutzen. Die Hotspot-Betreiber laufen sonst Gefahr, für Rechtsverletzungen zu haften, die Anwender über ihre Netzzugänge begehen. Mit diesen Einschränkungen möchte die Bundesregierung verhindern, dass offene WLAN-Netze zu Einfallstoren für anonyme Kriminalität im Internet werden. (dpa/rs) Alles zu WLAN auf CIO.de