"Weder der Mitarbeiter hat Anspruch auf die Tätigkeit im Home Office noch kann der Arbeitgeber einseitig Homeoffice anordnen", erklärt Klaus Thönißen, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.
Foto: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Zurück zum Artikel: Rechtliche Grundlagen: Home-Office ist kein rechtsfreier Raum