Claudia Knuth: "Die Anbieter achten natürlich darauf, dass die Crowdworker offiziell als Selbständige für sie tätig werden. Entscheidend ist die vertragliche Grundlage zum Crowdworker im Kleingedruckten, aber auch zur Plattform. Denn Vertragsbeziehungen können zwischen Auftraggeber und Plattform und Crowdworker bestehen."
Foto: Claudia Knuth - Kanzlei Lutz Abel
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