Das Fahrzeug des Antragstellers (Typ Seat Alhambra) ist nicht vorschriftsmäßig im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, weil es keinem genehmigten Typ im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV (mehr) entspricht.
Foto: Seat
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