Europäischer Gerichtshof: Einbetten digitaler Medien als anklickbarer Link bleibt erlaubt

Der EuGH argumentierte, der Rechteinhaber habe der Veröffentlichung seiner Werke durch Dritte nicht zugestimmt.

Der EuGH argumentierte, der Rechteinhaber habe der Veröffentlichung seiner Werke durch Dritte nicht zugestimmt.

Foto: nitpicker - shutterstock.com

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