BGH: Elektronisches Anwaltspostfach ausreichend sicher verschlüsselt

Das Bundesgerichtshof hat entschieden: Das sogenannte "Anwaltspostfach" muss nicht gesondert verschlüsselt werden.

Das Bundesgerichtshof hat entschieden: Das sogenannte "Anwaltspostfach" muss nicht gesondert verschlüsselt werden.

Foto: nitpicker - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: BGH: Elektronisches Anwaltspostfach ausreichend sicher verschlüsselt