Die D&O-Versicherung sichert Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen, also zum Beispiel im Vorstand, in der Geschäftsführung oder im Aufsichtsrat, gegen Haftungsansprüche ab.
Foto: Roman Samborskyi - shutterstock.com
Zurück zum Artikel: Managerhaftpflicht: Schadenersatzforderungen gegen Chefs könnten steigen